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Antragsrechte der betroffenen Person

Laut DS-GVO sind Einzelpersonen berechtigt, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Hier können Sie einen Antrag auf Auskunft als betroffene Person stellen, um Ihre personenbezogenen Daten anzufordern und sich darüber zu informieren, wie sie von uns verwendet werden.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Einreichen des Antrags eine E-Mail zur Bestätigung. Diese E-Mail enthält Anweisungen, die Sie vollständig ausführen müssen, um den Antrag zu bestätigen und fortzufahren. Unbestätigte Anträge werden nicht bearbeitet und automatisch nach 5 Werktagen geschlossen.